I. Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) beteiligte sich im Dezember des Streitjahres 2006 in drei Verträgen jeweils atypisch still an einer spanischen Gesellschaft, die als Lizenznehmerin eines italienischen Unternehmens verschiedene Gastronomiebetriebe in Spanien betreiben sollte. Aufgrund dreier entsprechender Vereinbarungen sollte er der Gesellschaft die identische Geschäftsausstattung für drei Betriebsstätten in Spanien zur Verfügung stellen.
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