FG Köln, vom 12.04.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 1183/08
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache in der Finanzgerichtsbarkeit
BFH, Beschluss vom 25.01.2012 - Aktenzeichen VII B 124/11
DRsp Nr. 2012/14923
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache in der Finanzgerichtsbarkeit
NV: Der Beschwerdeführer muss im Revisionszulassungsverfahren die seiner Meinung nach klärungsbedürftigen Rechtsfragen klar formulieren und ihre Klärungsbedürftigkeit darlegen. Es ist nicht Aufgabe des BFH, sich aus einer nicht im Hinblick auf die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 115 Abs. 2FGO hinreichend klar gegliederten Darlegung die Gründe herauszusuchen, die möglicherweise einen der dort aufgeführten Revisionszulassungsgründe erfüllen könnten.