BFH - Beschluss vom 17.09.2014
I B 195/13
Normen:
FGO § 116 Abs. 3 S. 3;
Vorinstanzen:
FG Hamburg, vom 20.11.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 89/13

Anforderungen an die Darlegung der Revisionszulassungsgründe

BFH, Beschluss vom 17.09.2014 - Aktenzeichen I B 195/13

DRsp Nr. 2014/17522

Anforderungen an die Darlegung der Revisionszulassungsgründe

NV: Hat der BFH bereits zu einer Rechtsfrage Stellung genommen, so bedarf es für die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung substantiierter Erläuterungen, weshalb gleichwohl eine erneute Befassung des Revisionsgerichts im Interesse der Rechtseinheit und Rechtsfortbildung für erforderlich gehalten wird (ständige Rechtsprechung).

Eine bloße Umschreibung der für richtig erachteten Rechtsauffassung genügt dem Darlegungserfordernis des § 116 Abs. 3 S. 3 FGO nicht.

Normenkette:

FGO § 116 Abs. 3 S. 3;

Gründe