FG Hamburg - Urteil vom 24.08.2007
2 K 8/06
Normen:
EStG § 9 Abs. 1 Satz 1 ;

Anforderungen an die Darlegung der Vermietungsabsicht

FG Hamburg, Urteil vom 24.08.2007 - Aktenzeichen 2 K 8/06

DRsp Nr. 2007/21390

Anforderungen an die Darlegung der Vermietungsabsicht

1. Das Bestehen einer Vermietungsabsicht kann nur anhand erkennbarer äußerer Merkmale festgestellt werden. Dem Kläger obliegt insoweit die Darlegungs- und Beweislast. 2. Es ist bei einer seit Jahren leer stehenden Wohnung nicht ausreichend, um eine Vermietungsabsicht darzulegen, wenn ein- bis zweimal im Jahr Zettel an Bäumen etc. aufgehängt werden. Erforderlich ist es, die Vermietungsbemühungen zu steigern bzw. umzustellen, wenn ersichtlich ist, dass die bisher getroffenen Maßnahmen zu keinem Erfolg führen.

Normenkette:

EStG § 9 Abs. 1 Satz 1 ;

Tatbestand:

Es geht in diesem Verfahren um die Frage, ob der Kläger in den Streitjahren (1999 bis 2003) Vermietungsabsicht gehabt hat und er deshalb Verluste aus Vermietung und Verpachtung geltend machen kann.

Der Kläger hat 1996 für einen Kaufpreis von 274.974 DM eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus in der Nähe von A gekauft. Die Fertigstellung der Wohnung erfolgte im November 1997. Die Wohnung ist 58 qm groß. Wegen weiterer Einzelheiten wird auf das Gutachten über die Aufteilung des Kaufpreises des Finanzamts B vom 15.02.2005 verwiesen.