Es geht in diesem Verfahren um die Frage, ob der Kläger in den Streitjahren (1999 bis 2003) Vermietungsabsicht gehabt hat und er deshalb Verluste aus Vermietung und Verpachtung geltend machen kann.
Der Kläger hat 1996 für einen Kaufpreis von 274.974 DM eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus in der Nähe von A gekauft. Die Fertigstellung der Wohnung erfolgte im November 1997. Die Wohnung ist 58 qm groß. Wegen weiterer Einzelheiten wird auf das Gutachten über die Aufteilung des Kaufpreises des Finanzamts B vom 15.02.2005 verwiesen.
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