Die Berufung der Klägerin gegen das Endurteil des Landgerichts Landshut, 1 HK
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
III.Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
IV.Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Die Klägerin macht gegen die Beklagte einen Schadensersatzanspruch wegen Transportschäden geltend.
Die Klägerin ist Versicherer der E. Holding GmbH, die E. Automotive H. GmbH mitversichertes Unternehmen.
1. 2. 1. 1.1. 1.2.
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