Die Beschwerde des Beteiligten Ziff. 1 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart - Registergericht - vom 22.09.2015,
zurückgewiesen.
2.Der Beteiligte Ziff. 1 trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
3.Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf € 5.000,00 festgesetzt.
I.
Der beteiligte Verein ist ein in E. ansässiger Schwimmsportverein mit über 3.000 Mitgliedern. In der ordentlichen Mitgliederversammlung des Vereins vom 11.04.2014 wurden die bereits im Vereinsregister als Vorstandsmitglieder eingetragenen Beteiligten Ziff. 7 und 8 wiedergewählt und die Beteiligte Ziff. 6 als weiteres Vorstandsmitglied gewählt. Die Wahl erfolgte gemeinsam im Wege einer sogenannten Blockwahl.
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