Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 23.06.2016 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Verpflichtung des Beklagten die im Wege der Zwangsvollstreckung erlangten Beträge an die Masse zurückzugewähren.
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