Der Bescheid über Grunderwerbsteuer vom ... Oktober 2019 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom ... 2021 wird dahingehend geändert, dass eine Grunderwerbsteuer von € ... festzusetzen ist.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
2.Von den Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin 17% und der Beklagte 83%.
3.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Streitig ist, ob bei Ausgliederung und Neugründung einer Gesellschaft bei der Grunderwerbsteuer eine Steuerbefreiung zu gewähren ist.
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