Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden den Klägern auferlegt.
Die Beteiligten streiten um die Frage, ob die Festsetzung eines Verspätungszuschlags zur Einkommensteuer 2012 durch den Beklagten rechtmäßig war oder nicht.
Die Kläger sind Eheleute, die vom Beklagten zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden. Der 1968 geborene Kläger ist von Beruf Kinderarzt. Seine 1967 geborene Ehefrau ist von Beruf Ärztin für .... An der Erstellung ihrer Einkommensteuererklärungen wirkte seit mehreren Jahren die Prozessbevollmächtigte der Kläger mit.
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