BFH - Urteil vom 16.09.2015
IX R 31/14
Normen:
EStG § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1;
Vorinstanzen:
FG Köln, vom 02.04.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 10 K 586/11

Anforderungen an die Feststellung der Gewinnerzielungsabsicht bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung einer Gewerbeimmobilie

BFH, Urteil vom 16.09.2015 - Aktenzeichen IX R 31/14

DRsp Nr. 2016/17

Anforderungen an die Feststellung der Gewinnerzielungsabsicht bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung einer Gewerbeimmobilie

1. NV: Bei der Vermietung oder Verpachtung von Gewerbeimmobilien ist die Einkünfteerzielungsabsicht stets im Einzelfall festzustellen. Gewerbeimmobilie in diesem Sinne ist auch ein aus landwirtschaftlichen Grundstücksflächen und Gebäuden bestehendes Anwesen, das für den Betrieb einer Pferdepensionshaltung und Pferdezucht zu dienen bestimmt ist. 2. NV: In die zur Ermittlung der Einkünfteerzielungsabsicht durchzuführende Prognoserechnung sind auch nach Beginn der Vermietungstätigkeit eintretende tatsächliche Veränderungen, die auf eine zukünftige Verbesserung der Einnahmensituation schließen lassen, einzubeziehen, wenn sie im (jeweiligen) Streitjahr objektiv erkennbar angelegt waren.

1- Bei Gewerbeimmobilien ist die Überschusserzielungsabsicht stets ohne typisierende Vermutung im Einzelfall festzustellen. 2. Als Gewerbeimmobilien in diesem Sinne ist auch ein aus landwirtschaftlichen Grundstücksflächen und Gebäude bestehendes Anwesen anzusehen, das für den Betrieb einer Pferdepensionshaltung und Pferdezucht zu dienen bestimmt ist.