Auf die Berufung des Klägers wird das am 14. Juli 2017 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Dessau-Roßlau abgeändert:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.389.492,33 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 2. März 2012 zu zahlen.
Die weitergehende Klage bleibt abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz trägt der Kläger 10 v.H. und die Beklagte 90 v.H.; von den Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger 3 v.H. und die Beklagte 97 v.H..
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