FG Köln, vom 20.01.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 13 K 5241/02
Anforderungen an die Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs zur Körperschaftssteuer gem. § 8 Abs. 4 KStG 1996Verfassungsmäßigkeit der Übergangsregelung hinsichtlich der Feststellung von Verlustabzügen
BFH, Urteil vom 01.10.2014 - Aktenzeichen I R 95/04
DRsp Nr. 2017/8543
Anforderungen an die Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs zur Körperschaftssteuer gem. § 8 Abs. 4KStG 1996Verfassungsmäßigkeit der Übergangsregelung hinsichtlich der Feststellung von Verlustabzügen
1. Bei Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs zur Körperschaftsteuer ist in den Fällen des § 8 Abs. 4KStG 1996 nicht nur die Höhe des jeweiligen Verlustbetrages, sondern auch die steuerliche Abzugsfähigkeit dieses Betrages nach Maßgabe der im Feststellungszeitpunkt geltenden Rechtslage für das spätere Abzugsjahr verbindlich festzulegen (Bestätigung des Senatsurteils vom 22. Oktober 2003 I R 18/02, BFHE 204, 273, BStBl II 2004, 468).
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