AG Dortmund, - Vorinstanzaktenzeichen 734 Cs 404/14
Anforderungen an die Feststellungen hinsichtlich des Vorenthaltens von ArbeitsentgeltZeitpunkt der Vollendung der InsolvenzverschleppungRechtsfolgen unrichtiger Bestimmung des frühestmöglichen Zeitpunkts der Insolvenzverschleppung
OLG Hamm, Urteil vom 12.01.2017 - Aktenzeichen 1 RVs 95/16
DRsp Nr. 2017/5370
Anforderungen an die Feststellungen hinsichtlich des Vorenthaltens von ArbeitsentgeltZeitpunkt der Vollendung der InsolvenzverschleppungRechtsfolgen unrichtiger Bestimmung des frühestmöglichen Zeitpunkts der Insolvenzverschleppung
1. Eine Beweiswürdigung hinsichtlich des Vorenthaltens von Arbeitsentgelt (§ 266aStGB) genügt nicht den Anforderungen des § 261StPO, wenn die Feststellungen zu den geschuldeten Beiträgen allein darauf beruhen, dass die hierzu in dem diesbezüglichen Strafbefehl aufgeführten Zahlen weder im Ermittlungsverfahren noch nach Einlegung des Einspruchs bzw. in der Hauptverhandlung von dem Angeklagten oder seinem Verteidiger beanstandet worden und daher als "unstreitig" anzusehen seien und sie sich im Übrigen aus bei den Strafakten befindlichen Aufstellungen der Krankenkassen ergeben sollen.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Steufa-Z" abrufen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.