Die Berufung der Beklagten gegen das Teilurteil des Landgerichts München I vom 11.7.2016 (Az.: 15 HK
Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3.Dieses Urteil und das angegriffene Urteil, soweit es noch Bestand hat, sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
4.Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.
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