FG Nürnberg - Urteil vom 15.06.2021
1 K 513/18
Normen:
KStG § 27 Abs. 2;

Anforderungen an die gesonderte Feststellung eines steuerlichen Einlagekontos

FG Nürnberg, Urteil vom 15.06.2021 - Aktenzeichen 1 K 513/18

DRsp Nr. 2022/413

Anforderungen an die gesonderte Feststellung eines steuerlichen Einlagekontos

Tenor

1.

Das steuerliche Einlagekonto gemäß § 27 Abs. 2 KStG wird zum 31.12.2015 mit 6.360 € festgestellt.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2.

Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.

3.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

KStG § 27 Abs. 2;

Tatbestand

Streitig ist, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe ein steuerliches Einlagekonto gesondert festzustellen ist.

Die Klägerin ist eine im Streitjahr 2015 gegründete, von der Regierung von 1 am xx.xx.2015 anerkannte, rechtsfähige Familienstiftung.

Zweck der Stiftung ist die Förderung einer angemessenen Ausbildung der Enkelkinder des Stifters A durch Gewährung finanzieller Unterstützung während deren Ausbildung. Gemäß § 3 der Stiftungssatzung vom xx.xx.2015 können die Destinatäre der Stiftung laufende monatliche Zahlungen in Höhe von 1.000 € zur freien Verfügung während der nachschulischen Berufsausbildung für die maximale Dauer von 120 Monaten erhalten.

Nach § 5 Nr. 1 der Stiftungssatzung ist der Stifter A der erste Vorstand der Stiftung, der nach § 6 der Stiftungssatzung über die Verwendung der Erträge und des Stiftungsvermögens entscheidet.