FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 16.01.2019
1 K 1174/17
Normen:
MiLoG § 15 S. 1; SchwarzArbG § 2 Abs. 1 Nr. 5;

Anforderungen an die Rechtmäßigkeit einer Prüfungsverfügung nach dem Mindestlohngesetz; Einhaltung der Arbeitsbedingungen nach Maßgabe des Mindestlohngesetzes und des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes; Ermessen der Finanzbehörde zur Anordnung einer Prüfung; Nichtvorliegen von Anhaltspunkten für ein unverhältnismäßiges, sachwidriges oder willkürliches Verhalten der Finanzbehörde

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.01.2019 - Aktenzeichen 1 K 1174/17

DRsp Nr. 2020/14644

Anforderungen an die Rechtmäßigkeit einer Prüfungsverfügung nach dem Mindestlohngesetz; Einhaltung der Arbeitsbedingungen nach Maßgabe des Mindestlohngesetzes und des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes; Ermessen der Finanzbehörde zur Anordnung einer Prüfung; Nichtvorliegen von Anhaltspunkten für ein unverhältnismäßiges, sachwidriges oder willkürliches Verhalten der Finanzbehörde

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Revision zum Bundesfinanzhof wird zugelassen.

Die Kosten des Verfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Normenkette:

MiLoG § 15 S. 1; SchwarzArbG § 2 Abs. 1 Nr. 5;

Tatbestand

Die Klägerin, eine im Bereich Spedition, Transport und Logistik tätige juristische Person polnischen Rechts, wendet sich gegen eine Prüfungsverfügung nach dem Mindestlohngesetz.

Die Klägerin übermittelte der Bundesfinanzdirektion West, jetzt: Generalzolldirektion, Anfang August 2016 auf dem dafür vorgesehenen Vordruck ihre Einsatzplanung für den Zeitraum vom 4. August bis 30. September 2016. Das von ihr nicht unterzeichnete Formular enthielt die Angabe, im genannten Zeitraum würden im Bundesgebiet drei Mitarbeiter für "Der Transit" eingesetzt.

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