Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 16. April 2013
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
I. Streitig ist, ob der Einspruch gegen einen Einkommensteuerbescheid fristgerecht eingelegt wurde.
Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) war im Streitjahr (2010) selbständig tätig. Mit ihrer Einkommensteuererklärung für das Streitjahr machte sie Prozesskosten als außergewöhnliche Belastungen in Höhe von insgesamt … € (Vergleich: … €, Gerichtskosten: 328 €, Darlehenszinsen … €) geltend.
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