LAG Niedersachsen, vom 05.02.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Sa 833/17
ArbG Lüneburg, vom 27.07.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 462/16
Anforderungen an die RevisionsbegründungBewahrung der Identität der wirtschaftlichen Einheit bei einem Betriebs(teil-)übergangDarlegungs- und Beweislast im Streit über das Vorliegen eines Betriebs(teil-)übergangsBindung des Revisionsgerichts an Tatsachenfeststellungen des zweitinstanzlichen GerichtsWiderspruchsrecht des Arbeitnehmers gegen den BetriebsübergangUnterrichtungspflicht des Arbeitgebers über den Betriebsübergang und Widerspruchsrecht des ArbeitnehmersEinmonatige Widerspruchsfrist nur bei ordnungsgemäßer Unterrichtung über den BetriebsübergangVerzicht des Arbeitnehmers auf das Widerspruchsrecht des § 613a Abs. 6 BGBVerwirkung des Rechts auf Widerspruch gegen den BetriebsübergangWiderspruchslose Weiterarbeit beim neuen Arbeitgeber nach dem Betriebsübergang
BAG, Urteil vom 28.02.2019 - Aktenzeichen 8 AZR 201/18
DRsp Nr. 2019/11477
Anforderungen an die RevisionsbegründungBewahrung der Identität der wirtschaftlichen Einheit bei einem Betriebs(teil-)übergangDarlegungs- und Beweislast im Streit über das Vorliegen eines Betriebs(teil-)übergangsBindung des Revisionsgerichts an Tatsachenfeststellungen des zweitinstanzlichen GerichtsWiderspruchsrecht des Arbeitnehmers gegen den BetriebsübergangUnterrichtungspflicht des Arbeitgebers über den Betriebsübergang und Widerspruchsrecht des ArbeitnehmersEinmonatige Widerspruchsfrist nur bei ordnungsgemäßer Unterrichtung über den BetriebsübergangVerzicht des Arbeitnehmers auf das Widerspruchsrecht des § 613a Abs. 6BGBVerwirkung des Rechts auf Widerspruch gegen den BetriebsübergangWiderspruchslose Weiterarbeit beim neuen Arbeitgeber nach dem Betriebsübergang
Bei der Auslegung einer Erklärung als Verzicht des Arbeitnehmers auf sein Widerspruchsrecht nach § 613a Abs. 6BGB als solches oder als lediglich zeitweiliger Verzicht auf dessen Ausübung ist die hohe Bedeutung des Widerspruchsrechts für den Arbeitnehmer zu beachten. Ein Verzicht muss daher eindeutig und zweifelsfrei zum Ausdruck gebracht werden.Orientierungssätze:
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