Auf die Berufung des Klägers wird unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 19.08.2014, AZ
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger € 105.000,- nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 29.11.2013 zu zahlen Zug um Zug gegen Abtretung sämtlicher Ansprüche des Klägers aus seiner Beteiligung am Fonds MS M. Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG über eine Nominaleinlage von € 100.000,-.
2. Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der unter Ziffer 1 benannten Gegenleistung im Annahmeverzug befindet.
3. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger weitere € 2.118, nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 29.11.2013 für außergerichtliche Rechtsanwaltsgebühren zu zahlen.
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