I. Wegen der Frage, ob ein Einkommensteuer-Erstattungsanspruch des Klägers und Beschwerdeführers (Kläger) durch Aufrechnung erloschen sei, erließ der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA--) unter dem 7. März 2008 einen Abrechnungsbescheid, der am selben Tag zur Post aufgegeben wurde. Den hiergegen am 15. April 2008 erhobenen Einspruch verwarf das FA wegen Versäumung der Einspruchsfrist als unzulässig.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|