I. Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) ist die Mutter einer im September 1989 geborenen Tochter (T), die sich im Streitzeitraum Januar bis Dezember 2009 in einem Berufsausbildungsverhältnis zur Krankenpflegerin befand. Hieraus erzielte sie einen Bruttoarbeitslohn in Höhe von 12.574,74 €.
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