Anforderungen an die Sachaufklärung im finanzgerichtlichen VerfahrenVoraussetzungen der Nichtberücksichtigung eines Beweisangebots
BFH, Beschluss vom 13.12.2016 - Aktenzeichen X B 23/16
DRsp Nr. 2017/3043
Anforderungen an die Sachaufklärung im finanzgerichtlichen VerfahrenVoraussetzungen der Nichtberücksichtigung eines Beweisangebots
1. NV: Für die Beurteilung der Frage, ob ein Beweisantrag ausreichend substantiiert ist, darf nicht isoliert ausschließlich dessen Wortlaut herangezogen werden. Vielmehr ist auch die prozessuale Vorgeschichte insbesondere der Inhalt eingereichter Schriftsätze und die darin enthaltenen Tatsachenbehauptungen einzubeziehen.2. NV: Zwar kann ein Benennungsverlangen (§ 160AO) unzumutbar und damit ermessensfehlerhaft sein, wenn der Steuerpflichtige den Empfänger seiner Zahlung nicht benennen kann, weil er Opfer einer für ihn undurchschaubaren Täuschung geworden ist. Allein die Vorlage von Formalpapieren durch den Zahlungsempfänger bewirkt im Regelfall aber keinen Vertrauenstatbestand, der die Anwendung des § 160AO ausschließen könnte.
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