BFH - Beschluss vom 23.01.2014
X S 40/13 (PKH)
Normen:
ZPO § 114 S. 1; FGO § 142 Abs. 1;
Fundstellen:
BFH/NV 2014, 569

Anforderungen an die Sachverhaltsdarstellung in einem Antrag auf Bewilligung der Prozesskostenhilfe für ein Verfahren vor dem Bundesfinanzhof

BFH, Beschluss vom 23.01.2014 - Aktenzeichen X S 40/13 (PKH)

DRsp Nr. 2014/3209

Anforderungen an die Sachverhaltsdarstellung in einem Antrag auf Bewilligung der Prozesskostenhilfe für ein Verfahren vor dem Bundesfinanzhof

NV: Die Zulässigkeit eines PKH-Antrags für ein beabsichtigtes Entschädigungsklageverfahren setzt u.a. voraus, dass zumindest in laienhafter Form dargestellt wird, inwiefern nach Ansicht des Antragstellers das betroffene finanzgerichtliche Verfahren verzögert worden ist.

In einem Antrag auf Bewilligung der Prozesskostenhilfe, der ein erstinstanzliches Verfahren vor dem Finanzgericht betrifft, ist das Streitverhältnis substantiiert darzustellen. Aus dieser Darstellung muss erkennbar sein, ob und in welchem Umfang die beabsichtigte Rechtsverfolgung Aussicht auf Erfolg hat.

Normenkette:

ZPO § 114 S. 1; FGO § 142 Abs. 1;

Gründe