I.
Die Kläger und Revisionskläger zu 1. und 2. (Kläger) sind Ehegatten, die in den Streitjahren 1990 bis 1992 gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt werden. Die Klägerin und Revisionsklägerin zu 2. (Klägerin) erzielte in den Streitjahren als selbstständige Handelsvertreterin Einkünfte aus Gewerbebetrieb und ermittelte ihren Gewinn durch Einnahmen-Überschuss-Rechnungen nach § 4 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes. Sie tätigte im Wesentlichen als Handelsvertreterin Vermittlungsumsätze für die Firma L in S und bezog von dieser Provisionen. Der Kläger war als Ingenieur Arbeitnehmer derselben Firma.
Die Klägerin erklärte in den Streitjahren die folgenden Betriebseinnahmen, Gewinne und wurde wie folgt veranlagt:
1990 DM | 1991 DM | 1992 DM | |
Betriebseinnahmen | 220 790,17 | 242 115,60 | 252 396,43 |
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|