FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 07.09.1999 - Aktenzeichen 5 K 1660/98
DRsp Nr. 2001/7257
Anforderungen an die steuerliche
Wenn- der Mietvertrag zwar einen Pauschbetrag für Nebenkosten festlegt, jedoch nicht regelt, um welche Nebenkosten es sich handelt,- nicht erwähnt wurde, ob die Wohnung in renoviertem oder nicht renoviertem Zustand übernommen wurde, und was bei Auszug des Mieters geschieht- keine Regelungen über die Dauer des Mietverhältnisses und Kündigungsfristen getroffen wurden- nicht geregelt wurde wie die Miete zu zahlen ist,- unklar ist, welche Räume der Einliegerwohnung von der Miete umfasst sind, da es sich nicht um eine abgeschlossene Wohnung handelt- der Sohn als Mieter die Miete, Nebenkosten und seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenen finanziellen Mitteln zahlen kannführt die Gesamtheit der objektiven Gegebenheiten dazu, dass das Mietverhältnis steuerlich nicht anzuerkennen ist.