Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 17. März 2016
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Kläger zu tragen.
I. Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) erzielt als Rechtsanwalt Einkünfte aus selbständiger Arbeit, die er durch Einnahmenüberschussrechnung ermittelt (§ 4 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes); daneben erzielte er auch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.
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