OLG Brandenburg - Beschluss vom 21.01.2008
1 Ss 105/07
Normen:
AO § 374 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
AG Neuruppin, vom 22.08.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 80 Ds 68/07

Anforderungen an die Urteilsbegründung bei Verurteilung wegen Steuerhinterziehung

OLG Brandenburg, Beschluss vom 21.01.2008 - Aktenzeichen 1 Ss 105/07

DRsp Nr. 2008/5552

Anforderungen an die Urteilsbegründung bei Verurteilung wegen Steuerhinterziehung

1. Bei Verurteilung wegen Steuerhinterziehung oder Steuerhehlerei ist in den Urteilsgründen zwingend neben der Feststellung des hinterzogenen Betrages auch dessen Berechnung anzuführen. 2. Ein Strafurteil ist rechtsfehlerhaft, wenn es bei Verurteilung wegen Steuerhehlerei keine Feststellungen dazu enthält, inwieweit Waren unter Verkürzung von Steuern in das Bundesgebiet eingeführt wurden.

Normenkette:

AO § 374 Abs. 1 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Das Amtsgericht hat den Angeklagten durch das angefochtene Urteil der Steuerhehlerei für schuldig befunden und ihn zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt worden ist. Nach den Urteilsfeststellungen hielt der Angeklagte am 15. März 2006 auf dem Parkplatz eines Einkaufsmarktes am Backofenweg in Hohen Neuendorf unter seiner Kleidung 1040 Stück unverzollter und unversteuerter Zigaretten der Marke "Pall Mall" ukrainischer Herkunft bereit, die zum Weiterverkauf bestimmt waren.

Gegen dieses Urteil richtet sich die Revision des Angeklagten, der die Verletzung des materiellen Rechts rügt.

II.

Das Rechtsmittel hat Erfolg. Es führt zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und zur Zurückverweisung der Sache an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Neuruppin.