Anforderungen an die Urteilsgründe bei Freispruch wegen Einkommenssteuerhinterziehung für Zuwendungen
BGH, Urteil vom 29.06.2006 - Aktenzeichen 5 StR 483/05
DRsp Nr. 2006/20550
Anforderungen an die Urteilsgründe bei Freispruch wegen Einkommenssteuerhinterziehung für Zuwendungen
Bei einem Freispruch vom Vorwurf der Steuerhinterziehung, weil Zuwendungen nicht als Einkünfte gemäß § 22 Nr. 3 EStG in den zugehörigen Einkommensteuererklärungen angegeben und hierdurch Steuern worden sein sollen, müssen die Urteilsgründe mitteilen, ob der Angeklagte diese Zuwendungen erhalten, was er in seinen Einkommensteuererklärungen angegeben hat und wie er von seinem Finanzamt veranlagt wurde.