BGH - Urteil vom 29.06.2006
5 StR 483/05
Normen:
AO § 370 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
LG Wuppertal, vom 26.05.2004

Anforderungen an die Urteilsgründe bei Freispruch wegen Einkommenssteuerhinterziehung für Zuwendungen

BGH, Urteil vom 29.06.2006 - Aktenzeichen 5 StR 483/05

DRsp Nr. 2006/20550

Anforderungen an die Urteilsgründe bei Freispruch wegen Einkommenssteuerhinterziehung für Zuwendungen

Bei einem Freispruch vom Vorwurf der Steuerhinterziehung, weil Zuwendungen nicht als Einkünfte gemäß § 22 Nr. 3 EStG in den zugehörigen Einkommensteuererklärungen angegeben und hierdurch Steuern worden sein sollen, müssen die Urteilsgründe mitteilen, ob der Angeklagte diese Zuwendungen erhalten, was er in seinen Einkommensteuererklärungen angegeben hat und wie er von seinem Finanzamt veranlagt wurde.

Normenkette:

AO § 370 Abs. 1 ;

Gründe: