Auf die Beschwerde des Erinnerungsführers werden der Beschluss des Verwaltungsgerichts Gießen aufgehoben und die Kostenfestsetzung des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Verwaltungsgerichts Gießen vom 21. Mai 2019 abgeändert. Auf Antrag des Rechtsanwalts B. vom 8. Mai 2019 wird die ihm aufgrund seiner Beiordnung durch Beschluss des Verwaltungsgerichts Gießen vom 13. März 2019 -
Das Verfahren ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
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