Die Berufung des Klägers gegen das am 17.03.2017 verkündete Urteil der25. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Das vorliegende Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
A.
Von einer Bezugnahme auf die tatsächlichen Feststellungen im angefochtenen Urteil und der Darstellung etwaiger Änderungen und Ergänzungen wird abgesehen (§§ 540 Abs. 2, 313 a Abs. 1 Satz 1 ZPO), weil die Revision nicht zugelassen wurde und ein Rechtsmittel gegen das Urteil deshalb bei einer Beschwer des Klägers von nicht über 20.000 Euro unzweifelhaft nicht zulässig ist (§ 26 Nr. 8 Satz 1 EGZPO, § 544 ZPO).
B.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|