Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 15.11.2017 - 9 K 1016/14, soweit es zu den Streitjahren 2010 und 2011 ergangen ist, und im Kostenpunkt insgesamt, aufgehoben.
Die Sache wird an das Finanzgericht Köln zurückverwiesen.
Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens übertragen.
I.
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