Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Hamburg vom 30. September 2019 aufgehoben. Die Berufungen der Kläger gegen das Urteil des Sozialgerichts Hamburg vom 14. Februar 2019 werden zurückgewiesen.
Die Kostenentscheidung im Urteil des Sozialgerichts Hamburg vom 14. Februar 2019 wird aufgehoben. Die Beteiligten haben einander außergerichtliche Kosten in allen Rechtszügen nicht zu erstatten.
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