Gründe
I.
Mit Urteil vom 26. Mai 2020 (Az. 12 K 3052/18) - aufgrund mündlicher Verhandlung - hat das Finanzgericht München (FG) der Klage der Kläger wegen der Einkommensteuer 2010 und 2012 teilweise entsprochen, die Einkommensteuerfestsetzungen für 2010 herabgesetzt und im Übrigen die Klage abgewiesen. Das Urteil und das Protokoll über die mündliche Verhandlung wurden den Klägern am 10. Juni 2020 zugestellt. Die Kläger haben gegen dieses Urteil die Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesfinanzhof (BFH) erhoben (Az. des BFH: VIII B 67/20).