FG Thüringen - Urteil vom 09.03.2004
III 942/03
Normen:
EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 ;

Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch

FG Thüringen, Urteil vom 09.03.2004 - Aktenzeichen III 942/03

DRsp Nr. 2006/29821

Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch

Der private Nutzungsanteil eines dem Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Kraftfahrzeugs ist nach der sog. 1 v.H.-Regelung anzusetzen, wenn ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nicht vorliegt, weil die Eintragungen zu den dienstlich gefahrenen Tageskilometern in der Regel gerundet sind und zudem die Eintragungen bisweilen monatlich für alle Tage zusammen einmal und nicht zeitnah, nämlich täglich, vorgenommen worden sind.

Normenkette:

EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 ;

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist die Höhe des privaten Nutzungsanteils des vom Kläger benutzten Dienstfahrzeuges streitig.

Der Kläger hat für die Streitjahre keinen privaten Nutzungsanteil für die Benutzung eines vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Dienstfahrzeuges angesetzt.

Auf Grund einer beim Arbeitgeber des Klägers durchgeführten Lohnsteuer-Außenprüfung durch das Finanzamt K. und einer entsprechenden Prüfungsmitteilung ist das Finanzamt für das Kraftfahrzeug von einem privaten Nutzungsanteil in Höhe der sog. 1-v.H.-Regelung ausgegangen und hat unter Zugrundelegung eines geldwerten Vorteils für die private Kraftfahrzeugnutzung in Höhe von jeweils rd. 6.000 DM in den einzelnen Streitjahren geänderte Einkommensteuerbescheide erlassen.