Die Berufungen beider Parteien gegen das am 4. Februar 2015 verkündeteUrteil der 20. Zivilkammer des Landgerichts Essen werden zurückgewiesen.
Von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin 68% und die Beklagte 32%.
Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
A.
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