LSG Bayern - Urteil vom 11.01.2017
L 12 KA 20/16
Normen:
SGB V § 101 Abs. 1 Nr. 3; SGB V § 103 Abs. 1; SGB V § 103 Abs. 2;
Vorinstanzen:
SG München, vom 13.01.2016 - Vorinstanzaktenzeichen S 38 KA 525/15

Anforderungen an eine Sonderbedarfszulassung wegen eines lokalen Sonderbedarfs in der vertragsärztlichen VersorgungDifferenzierung nach ArztgruppenBerücksichtigung der zumutbaren Wegstrecke für Versicherte zur Erreichung eines medizinischen Versorgungsangebotes

LSG Bayern, Urteil vom 11.01.2017 - Aktenzeichen L 12 KA 20/16

DRsp Nr. 2017/8578

Anforderungen an eine Sonderbedarfszulassung wegen eines lokalen Sonderbedarfs in der vertragsärztlichen Versorgung Differenzierung nach Arztgruppen Berücksichtigung der zumutbaren Wegstrecke für Versicherte zur Erreichung eines medizinischen Versorgungsangebotes

1. Mit der Flexibilisierung der Planungsbereiche gemäß GKV-Versorgungsstrukturgesetz durch die ab 01.01.2013 geltenden Bedarfsplanungs-Richtlinie wird auch eine Differenzierung nach Arztgruppen ermöglicht. 2. Die Neudefinition der Planungsbereiche ist auch bei der Definition der zumutbaren Wegstrecke für Versicherte zur Erreichung eines medizinischen Versorgungsangebotes zu berücksichtigen. 3. Im spezialisierten fachärztlichen Versorgungsbereich sind größere Wegstrecken in Kauf zu nehmen.

1. Bei Zulassungsbegehren sind die Grundsätze über Vornahmeklagen anzuwenden; dies bedeutet, dass alle Tatsachenänderungen bis zur mündlichen Verhandlung der letzten Tatsacheninstanz und alle Rechtsänderungen bis zum Abschluss der Revisionsinstanz zu berücksichtigen sind.