I. Gegenstand des Unternehmens der Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin), einer GmbH, ist die Unternehmensberatung und Vermittlung von Immobilien sowie die Vermittlung von Schwimmbecken. Gesellschafter-Geschäftsführer war in den Streitjahren (1999 und 2000) X.
X vermietete der Klägerin in dem im Übrigen von X und seiner Familie privat genutzten Haus neben mehreren Räumen zur Benutzung als Büro bzw. zu Vorführzwecken u.a. auch ein Schwimmbecken nebst Dusche und Technikraum.
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