SG Kiel, vom 12.04.2017 - Vorinstanzaktenzeichen S 10 KR 5/17
Anforderungen an eine vorläufige Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherung für eine Behandlung einer rezidivierenden Myelitis mit Rituximab im Rahmen des Off-Label-Use im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes im sozialgerichtlichen Verfahren
LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 17.07.2017 - Aktenzeichen L 5 KR 74/17 B ER
DRsp Nr. 2017/10703
Anforderungen an eine vorläufige Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherung für eine Behandlung einer rezidivierenden Myelitis mit Rituximab im Rahmen des Off-Label-Use im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes im sozialgerichtlichen Verfahren
Zur vorläufigen Übernahme der Kosten der Behandlung einer rezidivierenden Myelitis mit Rituximab im Off-Label-Use im einstweiligen Rechtsschutz.
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