Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.
Die Beteiligten streiten im Ergebnis über die Zulässigkeit eines Einspruchs.
Die Klägerin ist von Beruf . Im Rahmen der Einkommensteuererklärung für das Streitjahr 2010 machte sie Prozesskosten als außergewöhnliche Belastungen in Höhe von insgesamt ...,-- € (Forderung aus einem Vergleich: ...,-- €, Gerichtskosten: ...,-- € und Darlehenszinsen: ... €) geltend.
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