Die Klage wird abgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.
Die Kläger wurden als Ehegatten für das Streitjahr 2008 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger erzielte insbesondere Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit als Rechtsanwalt, die gesondert festgestellt wurden; die Klägerin erzielte als selbständige Friseurmeisterin Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Wegen häufiger Veränderungen des Wohnsitzes der Kläger waren im Zeitablauf verschiedene Finanzämter zuständig.
Mit Einkommensteuer-Änderungsbescheid vom 15.12.2010 setzte das Finanzamt (FA) A die Einkommensteuer 2008 auf 4.260 € fest; dabei berücksichtigte es (offenbar im Anschluss an einen Gewinnfeststellungsbescheid) die freiberuflichen Einkünfte des Klägers mit 25.000 € und gewerbliche Einkünfte der Klägerin mit 10.000 €.
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