1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 22.07.2019 (2-
2. Die Kosten des Rechtsstreits (einschließlich derjenigen des Rechtsbeschwerdeverfahrens) hat die Klägerin zu tragen.
3. Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
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