FG München, vom 05.12.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 3706/01
Anforderungen an Leiter eines Lohnsteuerhilfevereins
BFH, Urteil vom 08.01.2003 - Aktenzeichen VII R 37/02
DRsp Nr. 2003/3779
Anforderungen an Leiter eines Lohnsteuerhilfevereins
»Die Fertigung von Monatsabschlüssen eines Unternehmens als Grundlage für die Prüfung von dessen Kreditwürdigkeit stellt in der Regel keine Tätigkeit auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern dar, wie sie als Voraussetzung für die Bestellung des Leiters einer Beratungsstelle eines Lohnsteuerhilfevereins verlangt wird.«