Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Magdeburg vom 21. April 2020 wird verworfen.
Der Kläger trägt die Kosten des Revisionsverfahrens.
Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Revisionsverfahren auf 750,00 € festgesetzt.
Die Revision des Klägers ist gemäß §
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