FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 30.04.2013
9 K 9114/13
Normen:
AO § 163 S. 2; AO § 163 S. 3; AO § 171 Abs. 10; AO § 119 Abs. 1; EStG § 4 Abs. 1; EStG § 4 Abs. 3; BGB § 242;

Anforderungen an Verwaltungsakt über Verteilung eines Übergangsgewinns im Billigkeitswege Entscheidung über Verteilung als Grundlagenbescheid für die Folgejahre keine Bindung in den Folgejahren an irrtümlich angenommenen Übergangsgewinn bei fehlendem Grundlagebescheid betreffend Billigkeitsantrag

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30.04.2013 - Aktenzeichen 9 K 9114/13

DRsp Nr. 2013/22167

Anforderungen an Verwaltungsakt über Verteilung eines Übergangsgewinns im Billigkeitswege Entscheidung über Verteilung als Grundlagenbescheid für die Folgejahre keine Bindung in den Folgejahren an irrtümlich angenommenen Übergangsgewinn bei fehlendem Grundlagebescheid betreffend Billigkeitsantrag

1. Der Antrag auf Verteilung des Übergangsgewinns infolge eines Wechsels der Gewinnermittlungsart auf drei Jahre stellt einen Antrag auf abweichende Steuerfestsetzung gemäß § 163 Abs.1 S. 2 AO dar. Die Entscheidung über diese Billigkeitsmaßnahme ist ein Grundlagenbescheid i. S. v. § 171 Abs. 10 AO, und in einem besonderen Verfahren zu treffen, das mit der Steuerfestsetzung verbunden werden kann, aber nicht verbunden werden muss; die Entscheidung muss aber als Verwaltungsakt inhaltlich hinreichend bestimmt und nach außen erkennbar sein.