Die Beteiligten streiten um die Frage, ob die Bitte bzw. Aufforderung zur Vorlage von Unterlagen und Erteilung von Auskünften im Rahmen einer Betriebsprüfung als Verwaltungsakte anzusehen sind.
Die Klägerin ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gegenstand des Unternehmens der Klägerin ist der Betrieb einer Schankwirtschaft. Am 09.11.2010 ordnete der Beklagte eine Außenprüfung bei der Klägerin für die Jahre 2008 - 2009 an.
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