Im vorliegenden Klagverfahren ließ die Klägerin zur Fristwahrung Klage "wegen Körperschaftssteuer 1996, Gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen gem. §
Ein Wiedereinsetzungsantrag wegen der bei dem Finanzgericht am 1. 3. 1999 verspätet eingegangenen Klagschrift wurde nach gerichtlichem Hinweis auf die Fristversäumnis ebenfalls verspätet übersandt.
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