I.
Die Beteiligten streiten im Einspruchsverfahren wegen Grunderwerbsteuer. Streitig ist die Besteuerung des Austauschs aller Gesellschafter einer Personengesellschaft nach § 1 Abs. 2a GrEStG.
Mit Vertrag vom 25. Oktober 1994 erwarb eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), bestehend aus den Gesellschaften A.A.B.GmbH (AA-GmbH), P.P.H., (PP-SC) und der Dr. K.M. und U.M. GmbH (MM-GmbH) das streitgegenständliche Grundstück in Dresden zum Kaufpreis von 40 Mio DM.
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