Streitig ist, ob die Klägerin Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt hat.
Die Gesellschafter der Klägerin sind Frau A und ihr Sohn B. Dieser gründete 1987 die C GmbH & Co. KG, die sich mit der Produktion von Werbefilmen befasste; hieran war Frau A bis zu ihrem Ausscheiden am 30.06.1992 in Höhe von 45 % beteiligt. Am 2.8.1994 ist das Konkursverfahren über das Vermögen der KG eröffnet worden.
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