Die sofortigen Beschwerden der Antragsteller 3, 6, 30-34, 53, 56, 59, 60, 66-71 sowie die Anschlussbeschwerde des Antragstellers 12 gegen den Beschluss des Landgerichts Stuttgart vom 05. November 2012, Az.
Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Landgerichts Stuttgart vom 05. November 2012, Az.
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