Dem Antragsteller wird anstelle seiner gesetzlichen Gebühren in Höhe von 4.229,20 Euro eine Pauschgebühr in Höhe von 6.500,00 Euro (in Worten: sechstausendfünfhundert Euro) bewilligt.
Der weitergehende Antrag wird abgelehnt.
I.
Der Antragsteller begehrt mit näherer Begründung, auf die Bezug genommen wird, für seine Tätigkeit im Verfahren als Beistand der/des Nebenklägers/innen E, G und F die Bewilligung einer Pauschgebühr, die er in Höhe des 2,5 fachen der Pflichtverteidigergebühren für angemessen erachtet.
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